29. Juni 2024 / Erlenbach am Main, Bayern, Germany.

Das angesagteste Electronic Music Festival zwischen Frankfurt und Würzburg.

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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand  15.01.2022)

 

 

1.1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) für Ticketkäufer und Besucher  von Veranstaltungen des Veranstalters (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besucher bzw. Ticketkäufer (nachfolgend alle Geschlechter „der Besucher“ oder „Besucher“ genannt) einer Veranstaltung und der MME Main.Music.Event UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Mit Beginn des Vertragsverhältnisses, dem Vertragsschluss zum Ticketkauf, zwischen Besucher und Veranstalter erklärt sich der Besucher mit diesen AGBs vollumfänglich einverstanden.

Die Bestimmungen dieser AGB gelten ebenfalls für Veranstaltungen des Veranstalters in der Eventfabrik Großheubach mit Ausnahme der abweichenden Spielzeiten, eines durch den Betreiber des Clubs und nicht den Veranstalter gestellten Sicherheitsdienstes sowie der abweichenden Altersbeschränkung mit einem Einlass für Besucher ab 18 Jahren, außer es gelten explizit durch den Veranstalter veröffentlichte Ausnahmeregelungen. Ebenso gilt in diesen Fällen zusätzlich das Hausrecht des Betreibers. Diese können beim Veranstalter oder dem Betreiber angefragt sowie bei letzterem online eingesehen werden.

 

1.2. Veranstalter

MME Main.Music.Event UG (haftungsbeschränkt)

Bergweg 13

63906 Erlenbach am Main

www.aquaphobie-festival.de

Kontakt: info@mainmusicevent.de

 

1.3. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Besucher entsteht und beginnt ausschließlich mit dem Kauf eines Tickets für die Veranstaltung. Durch den Kauf von Lebensmitteln oder anderen an der Veranstaltung angebotenen Waren, anderer Herkunft als der an den durch den Veranstalter betriebenen Getränkeausschänken, entsteht dagegen lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen Besucher und dem jeweiligen Lieferanten, Gastronom oder Partner der Veranstaltung (nachfolgend „Veranstaltungspartner“ genannt), nicht allerdings mit dem Veranstalter.

 

1.4. Allgemeines

Von den AGBs des Veranstalters abweichende Regelungen, Nebenabreden oder Freistellungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

 

1.5. Programm

1.5.1. Die Veranstaltung beginnt und endet an den vom Veranstalter auf den Social Media Kanälen, der Homepage (www.aquaphobie-festival.de) sowie den Tickets veröffentlichten Zeiten und wird an der gleicher Orts veröffentlichten Veranstaltungsstätte durchgeführt. Es kann zu unwesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Spielzeiten und Veranstaltungsstätte zu den veröffentlichten Spielzeiten und Veranstaltungsstätte kommen.

1.5.2. Der Charakter und das Programm der Veranstaltung sind durch das veröffentlichte DJ Line – Up definiert. Kurzfristige Abweichungen vom veröffentlichten Programm und DJ Line – Up vor Veranstaltungsbeginn können insbesondere durch Gründe, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, auftreten und werden durch den Veranstalter umgehend veröffentlicht.

1.6. Einlass und Sicherheit

1.6.1. Die Einlasskontrolle zur Veranstaltung wird durch einen vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst durchgeführt. Der Sicherheitsdienst ist vom Veranstalter unter anderem mit den folgenden weiteren Aufgaben während Veranstaltung betraut, mit denen sich der Besucher bzw. Ticketkäufer mit Vertragsschluss insbesondere einverstanden erklärt:

1.6.1.1. Alterskontrolle durch Kontrolle eines gültigen Personalausweises. Für Personen unter 16 Jahren wird der Eintritt zur Veranstaltung aus Gründen des Jugendschutzes grundsätzlich nicht gewährt.

1.6.1.2. Taschen – und Leibesvisitation. Der Sicherheitsdienst behält sich das Recht vor, Taschen – und Leibesvisitationen am Besucher durchzuführen. Waffen, Messer, Lebens- und Rauschmittel jeglicher Art dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände mitgeführt werden.

1.6.1.3. Covid19 Einlassprüfung. Der Veranstalter, oder der Sicherheitsdienst für den Veranstalter, mag entsprechend der zum Veranstaltungstag geltenden Covid19 Regeln und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Freistaats Bayern verpflichtet sein die Käufer von Tickets für die Veranstaltung bezüglich des individuellen Covid19 Status zu überprüfen und einen Einlass zur Veranstaltung hiervon abhängig zu machen. Diese Einlassprüfung kann Covid19 Testnachweise aller Art oder auch Impfnachweise aller Art, möglicherweise inklusive potenziell erforderlicher mehrfacher Covid19 Impfungen, beinhalten.

1.6.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Einlass begehrenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung aus wichtigem Grund durch den Sicherheitsdienst zu verweigern und Besucher der Veranstaltung aus wichtigem Grund vom Veranstaltungsgelände durch den Sicherheitsdienst zu verweisen.

Vorstehend erwähnte wichtige Gründe sind unter anderem, aber nicht abschließend, Verstöße gegen die Voraussetzung der Ziffern 1.6.1.1 bis 1.6.1.3 dieser AGB, also i) die Unterschreitung der Altersuntergrenze von 16 Jahren, ii) das Mitführen von Waffen, Messern, Lebens – oder Rauschmitteln jeglicher Art, iii) ein stark alkoholisierter und/ oder aggressiver und damit allgemein gefährdender und die Veranstaltung erheblich störender Zustand, iv) Verstoß gegen Nummer 1.6.5. dieser AGBs, v) Nichteinhaltung der zum Tag der Veranstaltung gesetzlich geltenden Covid19 Zugangsvoraussetzungen oder vi) der Verstoß des Besuchers gegen die allgemeinen Weisungen des Veranstalters zur Wahrung der Sicherheit der Veranstaltung und der Besucher.

Der Veranstalter ist ebenfalls durch das Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, Besuchern unter 18 Jahren bis maximal 24:00 Uhr Zugang zur Veranstaltung zu gewähren. Alle Besucher unter 18 Jahren von Veranstaltungen, die eine Spielzeit von länger als 24:00 Uhr haben, verpflichten sich, die Veranstaltungsstätte vor 24:00 Uhr zu verlassen. Dies spätestens dann wenn sie vom Sicherheitsdienst hierzu aufgefordert werden. Eine Ausnahme hierzu bildet die Hinterlegung von sogenannten „Muttizetteln“ beim Sicherheitsdienst am Eingang der Veranstaltungsstätte, mit Ausnahme von Club Veranstaltungen in der Eventfabrik in Großheubach. Der „Muttizettel“ beinhaltet den Namen des Besuchers unter 18 Jahren sowie den Namen der erforderlichen Begleitperson über 18 Jahren, die den Muttizettel unterschreibt und dem Veranstalter die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes betreffend des Besuchers unter 18 Jahren garantiert. Die Begleitperson hinterlegt ihren gültigen Personalausweis beim Sicherheitspersonal bis 24:00 Uhr. Mit Unterschrift des Muttizettels haftet die Begleitperson für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffend des Besuchers unter 18 Jahren und stellt den Veranstalter frei.

Zusätzlich besteht auf allen Veranstaltungen des Veranstalters ein striktes Rauchverbot innerhalb geschlossener Bauten, wie zum Beispiel Clubs, Hallen oder Zelten.

Bei Zutrittsverweigerung des Ticketkäufers oder Verweisung des Besuchers zum beziehungsweise vom Veranstaltungsgelände durch den Sicherheitsdienst oder durch den Veranstalter gemäß der Reglungen dieser Ziffer 1.6 ist der Veranstalter nicht zur Erstattung der Ticket- sowie weiterer allfälliger Kosten des Besuchers verpflichtet, ein Anspruch des Besuchers auf Rückerstattung oder weitergehende Schadenersatzleistungen entsteht also nicht und sind außer in den gesetzlich zwingend erforderlichen Fällen ausgeschlossen.

1.6.3. Allgemeine Weisungen des Veranstalters, wie in Ziffer 1.6.2. Absatz 2 erwähnt, sind beispielsweise durch Zäune, Barrieren und Warnhinweise kenntlich gemachte Flächen, deren Betreten für den Besucher untersagt ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Bar-, Bühnen- und Backstagebereich.

Der Besucher verpflichtet sich die vom Veranstalter vorgesehenen Abgrenzungen und Weisungen am Veranstaltungsort einzuhalten. Möglichen Evakuierungsdurchsagen und Anweisungen ist ebenfalls Folge zu leisten.

1.6.4. Der Kauf eines Tickets im Vorverkauf berechtigt ebenfalls nicht zum Einlass zu Veranstaltung wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

1.6.5. Der Wiedereinlass zur Veranstaltung nach vorherigem Verlassen des Besuchers ist durch den Veranstalter begrenzt. Sobald der Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat muss für den Wiedereinlass ein neues Ticket zum regulären Preis gekauft werden. Der Besucher erklärt sich durch einen erneuten Ticketkauf mit den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden AGBs einverstanden.

1.6.6. Besucher und Einlass begehrende Personen, einschließlich Ticketkäufer, erklären sich mit den in Ziffer 1.6 aufgeführten Maßnahmen und Rechten des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes einverstanden.

 

1.7. Zahlung

1.7.1. Der Kauf eines Tickets erfolgt i) durch Barzahlung an der jeweiligen Vorverkaufsstelle für Tickets der Veranstaltung oder ii) durch elektronische Überweisung oder PayPal Zahlung an einer vom Veranstalter öffentlich benannten Online – Vorverkaufsstelle oder iii) durch Vorauskasse oder Barzahlung beim Veranstalter.

1.7.2. Die Bezahlung an der Tages – oder Abendkasse kann ausschließlich durch Barzahlung erfolgen.

1.7.3. Der Veranstalter ist zur Annahme anderer Zahlungsmittel als Bargeld an der Veranstaltung nicht verpflichtet.

 

1.8. Rücktritt bzw. Nichtdurchführung

1.8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor von der Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund zu unterlassen und die Veranstaltung nicht durchzuführen. Wichtige Gründe für einen Rücktritt sind unter anderem i) öffentliche Sturm oder Unwetterwarnungen, Brandgefahr oder andere Meldungen oder Sicherheitsrisiken für den Ort der Veranstaltung, ii) Abbruch oder Absage der Veranstaltung durch dazu berechtigte Behörden, Ämter, Gerichte oder Polizei, iii) Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung durch den Ausfall eines wesentlichen Teil der auftretenden Künstler oder bei iv) höherer Gewalt. Wichtige Gründe sollen ebenfalls eine zum Tag der Veranstaltung geltende Covid19 Lage beinhalten, die i) die Gesundheit der Besucher signifikant und wesentlich gefährden würde und diese Gefährdung durch den Veranstalter nicht im Bereich einer ordentlichen und branchenüblichen Durchführung der Veranstaltung gemildert werden kann, ii) per zum Veranstaltungstag geltenden Recht die Durchführung der Veranstaltung in Art und Weise sowie geplantem Umfang wesentlich beeinträchtigt oder untersagt.

Die berechtigte Unterlassung der Durchführung der Veranstaltung ist auch dann gegeben, wenn bereits vor dem Tag der Veranstaltung berechtigterweise vom Veranstalter nach vorheriger Prüfung angenommen werden kann, dass der jeweils wichtige Grund oder die wichtigen Gründe zum Tag der Veranstaltung vorliegen werden.

1.8.2. Der Veranstalter ist bei Rücktritt aus wichtigem Grund nicht zur Verschiebung der Veranstaltung auf einen Ausweichtermin oder ein Ausweichgelände verpflichtet.

1.8.3. Bei Rücktritt aus wichtigem Grund durch den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hat der Käufer eines Tickets Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises, abzüglich etwaig gezahlter Gebühren. Der Erstattungsanspruch kann durch Zugang eines E – Mail des Besuchers beziehungsweise des Käufers mit eingescanntem Ticket, Name des Käufers, IBAN und Swift des Bankkontos des Käufers beim Veranstalter bis zu 10 Tage nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Erstattung bei Absage bzw. Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund der Covid19 Situation gemäß der Ausführungen in 1.8.1. entfällt, außer in den hierfür zwingend erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

1.8.4. Bei Nichteinhaltung des Käufers der Frist zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches gemäß Ziffer 1.8.3 innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungstermin verfällt der Erstattungsanspruch des Käufers.

1.8.5. Durch Rücktritt aus wichtigem Grund durch den Veranstalter während der Veranstaltung sowie bei einem vom veröffentlichten Programm oder DJ Line – Up abweichenden, aber den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändernden Veranstaltungsprogramm, entsteht kein Rücktrittsanspruch für Besucher oder Käufer eines Tickets.

1.8.6. Besucher oder Käufer haben keinen Anspruch auf Erstattung auf mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden und durch Rücktritt des Veranstalters entstandenen Kosten anderer Art als der Kosten für den Kauf eines Tickets (Ticketpreis ohne etwaige Gebühren) gemäß Ziffer 1.8.3 dieser AGBs.

1.8.7. Nach dem Kauf eines Tickets besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zur Rücknahme von Tickets außer im Falle gemäß Ziffer 1.8.3. dieser AGBs oder in den zwingend erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

 

1.9. Haftung

1.9.1. Der Besucher haftet für die von ihm verschuldeten Schäden an Bauten, Einrichtung, Equipment, Ausstattung und Dekoration des Veranstalters oder Veranstaltungspartnern der Veranstaltung in vollem Umfang. Dies gilt auch für Schäden, die durch Zuwiderhandlung gemäß den Bestimmungen aus Ziffer 1.6 und 1.10 dieser AGBs entstehen. Der Besucher stellt den Veranstalter hiermit für aus einer Zuwiderhandlung der Bestimmungen aus Ziffer 1.6 und 1.10 diese AGB entstehende Ansprüche Dritter frei.

1.9.2. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Besucher dagegen nicht für Schäden, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Besuch der Shisha Lounge oder den Verzehr von Lebensmitteln anderer Art als den verkauften Getränken durch den Veranstalter.

1.9.3. Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.

Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen.

1.9.4. Der Veranstalter haftet darüber hinaus ausschließlich bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln und Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Besuchers und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht.

 

1.10. Datenschutz und Urheberrecht

1.10.1. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm selbst sowie von ihm durch den Veranstalter aufgenommene Fotos und Videos während des Veranstaltungsbesuchs vom Veranstalter im Zuge von Werbe – und Marketingaktivitäten unentgeltlich und unbeschränkt und, soweit gesetzlich zulässig unwiderruflich, verwendet, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Minderjährige Besucher versichern hierfür zuvor das Einverständnis der Eltern oder der/ des Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben. Urheberrechte verbleiben beim Foto – beziehungsweise Videographen.

1.10.2. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm selbst aufgenommene Fotos, Videos oder Audioaufzeichnungen der Veranstaltung vor einer Veröffentlichung aus kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Zeitungen oder Onlinezeitungen, schriftlich vom Veranstalter freigegeben werden müssen.

1.10.3. Der Veranstalter weist den Besucher ausdrücklich darauf hin, dass audiovisuelle Aufzeichnungen der Darbietung der Künstler der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Künstlers an den Besucher untersagt sind.

1.10.4. Die vom Besucher im Zuge des Online Ticketkaufs über den Veranstalter weitergegebenen persönlichen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für die Verarbeitung des Ticketkaufs gespeichert und verwendet.

 

1.11. Sonstiges

1.11.1 Beendigung

Ein Rücktritt bzw. eine Nichtdurchführung der Veranstaltung gemäß Ziffer 1.8 sowie eine Beendigung des Vertragsverhältnisses beziehungsweise des Besuchs des Besuchers auf der Veranstaltung gemäß Ziffer 1.6 befreien nicht von den Vereinbarungen und Bedingungen zum Urheberrecht und Datenschutz gemäß Ziffer 1.10 sowie zur Haftung gemäß Ziffer 1.9.

1.11.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

1.11.3 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs aus zwingenden gesetzlichen Gründen unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Eine derartige unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige und ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]